Brandschutz- und Evakuierungshelfer Kurs

Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Anzahl der Beschäftigten, die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten und anderer Personen erforderlich sind (DGUV BGI/GUV- I 5182).

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern betragen in der Regel 5% der anwesenden Beschäftigten, zudem muss der Schichtbetrieb, der Urlaub, der Krankstand sowie der Personalwechsel berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hat diejenigen Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben der Ersten-Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.

Neu: Ab 2018 kann in einer zusätzlichen Ausbildung die Qualifikation des "Evakuierungshelfers" erworben werden. Für zusätzliche Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.





Unser Service
Seminargetränke dürfen bei unseren Schulungen an der Stiftsallee 50 nicht fehlen. Daher bieten wir Kaffee, Tee und Erfrischungsgetränke kostenlos mit an. Kostenloses WLAN steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Inhouse-Schulungen
Alle Kurse sind ab 12 Personen auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen möglich. Ebenfalls können wir ein Catering für Sie organisieren. Sprechen Sie uns für die Details an.





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