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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Von Trainingssystem für Erste Hilfe Ausbildung Minden (TEAM)

Inh. Katharina Weber

§1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die AGB gelten für die Teilnahme an allen angebotenen Seminaren (Kurse, Workshops, Trainings, Weiterbildungen) nach den Maßgaben des zwischen TEAM und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.

Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und auch gegenüber Unternehmen, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch TEAM zu stande. Als gleichwertig ist die Onlineanmeldung zu sehen, die auch online bestätigt wird. Anmeldungen werden grundsätzlich nach Reihenfolge ihres zeitlichen Einganges berücksichtigt.

Sollte eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, so wird dieser Umstand dem Teilnehmer unverzüglich telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.

Mit der Online Anemldung oder der Unterschrift vor Ort, erkennt der Teilnehmer die Geschäftsbindungen an.

§3. Kosten

Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Seminarpreise, die auf unserer Homepage immer aktualisiert werden.

§4. Verpflegung

Grundsätzlich werden in den enthaltenen Kosten keine Verpflegungskosten berücksichtigt. Jeder Teilnehmer muss sich selbst versorgen. Tee, Kaffee oder andere Getränke sind freiwillige Serviceleistungen von TEAM. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Versorgung.

Sollte eine Verpflegung erwünscht sein, dann wird diese zu einem Aufpreis von TEAM organisiert. Kosten für die Versorgung werden in abweichenden schriftlichen Verträgen geregelt.

§5. Änderung/Ausfall von Unterrichtsleistung

Wir behalten uns zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbaren Rahmen vor. Ferner behalten wir uns den Ersatz von Dozenten, sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund (z.B. Veränderungen von gesetzlichen Bestimmungen) vor.

Falls Unterrichtsleistungen aus einem Grund nicht erteilt werden können, die TEAM zu vertreten hat, werden sie nachgeholt. Beruht der Unterrichtsausfall aus einem Grund, den TEAM nicht zu vertreten hat, werden wir uns um das Nachholen der Leistung bemühen. Jedoch besteht ein Rechtsanspruch in einem derartigen Fall nicht.

Lehraussagen und Seminarunterlagen entsprechen den zurzeit veröffentlichten Lehrwerken. Neuerungen und Weiterentwicklungen, sowie Änderungen den zurzeit gültigen Lehren können nur im jeweils durchgeführten Seminar weitergegeben werden.

§6. Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmer ist verpflichtet, soweit vertraglich nicht anders geregelt, vor Beginn eines Seminars den Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Bei Nichtzahlung bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. In den Rechnungen wird ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Für jede Mahnung werden 3 Euro Auslagenersatz verlangt.

§7. Haftung für Schäden

Versicherung der Teilnehmer ist Sache des Veranstalters oder bei offenen Seminaren Sache des Teilnehmers. Die Teilnahme an unseren Seminaren und den durchgeführten Übungen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit, sowie Verluste von persönlichem Eigentum wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls für zur Verfügung gestelltes Ausbildungsmaterial und Räume. Auch für mitgebrachte PKW übernehmen wir keine Haftung.

§8. Vertragsdauer/Rücktritt/Kündigung/Verschieben

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen TEAM und dem Teilnehmer geschlossenem Vertrag. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zwischen TEAM und Firmen zustande kommt.

Der Teilnehmer oder Vertragsnehmer kann bis einen Tag vor Seminarbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Leitung von TEAM. Ein Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer oder Vertragsnehmer stehen uns folgende pauschale Entschädigungen zu.

20 bis 15 Tage vor Seminarbeginn 40 % des Entgeltes

14 bis 8 Tage vor Seminarbeginn 60 % des Entgeltes

7 bis 1 Tag vor Seminarbeginn 80 % des Entgeltes.

Bis zu Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner, ein Dritter die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. TEAM behält sich vor, dem zu widersprechen, wenn der Dritte den Erfordernissen nicht genüge trägt. Behördliche Anordnungen dürfen einer Vertragsübernahme nicht entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so übernimmt er auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsabschluss.

Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das im Vertrag vereinbarte Teilnahmeentgelt fällig, soweit kein Rücktritt nach §8 Punkt 1 vorliegt.

Bei attestierter Krankheit kann der Kurstermin einmalig verschoben werden.

§9. Rücktritt des Veranstalters

TEAM ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

nicht genügend Anmeldungen vorliegen.

die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

In den in 1 beschriebenen Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

§10. Form der Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen gelten nur in schriftlicher Form. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

§11. Besonderheiten für Erste Hilfe Lehrgänge, Erste Hilfe Training und Sofortmaßnahmen am Unfallort

Die Größe der Veranstaltung unterliegt verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. Daher sind die Teilnehmerzahlen reglementiert. Bei öffentlichen Seminaren ist es sinnvoll, pünktlich zu erscheinen. Teilnehmer, die sich online anmelden, haben durch unsere AGB bis Kursbeginn Vorzug und einen Anspruch auf einen Platz.

Für Veranstaltungen, die nicht in unseren Geschäftsräumen stattfinden (außerhäusliche Seminare) gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere ist auch hier eine hinreichende Teilnehmeranzahl entscheidend. Wegen des kostengünstigen Teilnehmerbeitrags und unserer wirtschaftlichen Notwendigkeit, weisen wir darauf hin, dass die Teilnehmerzahl von 10 Personen nicht unterschritten werden darf. Im Falle eines nicht zu erwartenden Teilnehmerausfalls, behalten wir es uns vor, die Ausfalldifferenz in Rechnung zu stellen.

3. Lehrgänge, die über die Unfallkassen abgerechnet werden, muss der Unternehmer als Vertragspartner als Ausbildungsleistung bestellen. Bei Vorlage der Rahmenbedingungen gemäß aktueller BG und/oder Unfallkassenrichtlinien erfolgt die Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rahmenbedingungen nach geltenden BG Bestimmungen erfüllt sind. Dazu muss die BG-Teilnehmerliste gestempelt und von allen Teilnehmern unterschrieben sein. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen beschränkt, sollte eine Personenanzahl von 10 aber nicht unterschreiten. Liegt die Teilnehmerzahl unter 10 Personen, behalten wir uns vor, eine Differenzzahlung zu berechnen. Der Unternehmer hat, soweit die Lehrgänge in seinen Räumlichkeiten stattfinden, dafür zu sorgen, dass die Schulungsräume, den Bedingungen der Unfallkassen entsprechen. Hilfe und Auskunft erhalten sie von TEAM.

§12. AED/Frühdefibrillationskurse

Der Unternehmer kann als Zusatzleistung zu einem Erste Hilfe Kurs/Erste Hilfe Fortbildung oder als eigenständigen Kurs einen AED/Frühdefibrillationskurs bestellen. Die Kosten werden gegenwärtig noch nicht durch die Unfallkassen erstattet und müssen vom Unternehmer getragen werden. Aktuelle Preise entnehmen sie unserer Homepage.

§13. Unterlagen, Präsentationen, Fotos

Für unsere Handbücher und Seminarunterlagen sowie Präsentationen und Folien sind alle Rechte vorbehalten, insbesondere die der fototechnischen Wiedergabe und der Speicherung in elektronischen Medien. Die gewerbliche Nutzung der in unseren Handbüchern dargestellten Modelle, Arbeiten und Tabellen ist nicht zulässig. Jeder Auszug aus unseren Unterlagen bedarf unserer Genehmigung.

§14. Datensicherung

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zu verwaltungstechnischen Zwecken durch TEAM EDV-technisch erfasst und gespeichert werden. Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Unfallkassen zwecks Kostenabrechnung.

§15. Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksame Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach Abwägung wirtschaftlicher Interessen beider Vertragspartner zumutbar erscheint.

§16. Erfüllungsort-Rechtswahl und Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitzpunkt.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.